IG-Benchmarking - Kanton Aargau will Benchmarking der Gemeinden unterstützen

Kanton Aargau will Benchmarking der Gemeinden unterstützen

Im Rahmen der Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden 3. Paket will der Kanton Aargau die Grundlage schaffen, um zukünftig die Leistungs- und Qualitätsvergleiche unter den Gemeinden unterstützen zu können. Die bisherigen Tätigkeiten der IG-Benchmarking werden positiv hervorgehoben. Der Kanton beabsichtigt, sich beim weiteren Aufbau und der Pflege eines Benchmarking-Systems finanziell zu beteiligen. Das Engagement ist im Rahmen eines 50%-Stellenpensums und jährlichen Projektkosten von Fr. 50’000.00 geplant. Die gesetzliche Grundlage ist im Gemeindegesetz vorgesehen. Die neue Bestimmung lautet wie folgt:

§ 71e
III. Freiwillige Leistungsvergleiche zwischen Gemeinden
1 Der Regierungsrat fördert freiwillige Massnahmen der Gemeinden zum Vergleich ihrer Aufwendungen und Leistungen. Er kann ein Benchmarking-System errichten und unterhalten.
2 Er arbeitet mit den beteiligten Gemeinden zusammen unter Wahrung ihrer unterschiedlichen Führungsmodelle.
3 Er fördert die interkantonale Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Den vollständigen Text der Vernehmlassungsbotschaft über die Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden ist im Internet abrufbar (www.ag.ch/gemeindeabteilung).