Zusammenarbeit mit Kanton
Gemäss § 71e des Gemeindegesetzes (Aenderung im Zusammenhang mit GAT III) ist der Kanton beauftragt, die Gemeinden bei ihren Bemühungen um realistische Vergleiche von Kosten sowie Qualität ihrer Dienstleistungen (Benchmarking) fachlich zu unterstützen. Die Aufgabe zur fachlichen Unterstützung soll mit einer 50%-Stelle wahrgenommen werden. Die neu zu schaffende Stelle soll bei der Gemeindeabteilung angegliedert werden, was aus Sicht der Projektleitung sinnvoll ist. Die Projektleitung befasst sich nun seit einiger Zeit mit möglichen Zusammenarbeitsformen und ist bestrebt, für die IG Benchmarking eine optimale Lösung zu finden.
